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Allgemeine Geschäftsbedindgungen 
für Gassi-Service von Hundegassiservice-muenchen (nachfolgend Dogwalker gennant)

1. Während der Betreuungszeit vom Dogwalker bleibt der Tierhalter der Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist. Des Weiteren setzt der Dogwalker voraus, dass gesetzliche Bestimmungen (wie steuerliche Anmeldung, Versicherung- und Chippflicht) eingehalten werden.

2. Soziale Verträglichkeit Der Halter/Eigentümer wird unmissverständlich darauf hingewiesen, dass sein Hund sich in einer Gruppenbetreuung mit mehreren anderen Hunden befindet. Bei einer Gruppenbetreuung mit mehreren Hunden ist es artbedingt möglich, dass diese, beispielsweise durch Beißereien oder Spielen, Verletzungen davontragen können. Um dieses Risiko zu minimieren, garantiert der Halter/Eigentümer bei Vertragsabschluss, dass sein(e) zu betreuender/betreuenden Hund(e) sozialverträglich mit Artgenossen/Menschen und weder aggressiv noch bissig ist/ sind.

3. Der Dogwalker verpflichtet sich, den Hund Art- und Verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

4. Richtet der Hund beim Dogwalker Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile, Polstermöbel etc.) so haftet hierfür allein der Tierhalter.

5. Richtet der Hund durch sein Verhalten einen Schaden an anderen Tieren bzw. Hunden an, die dem Rudel angehören oder auch nicht, welcher ausschließlich auf diesen Hund (z.B. durch aggressives Verhalten etc.) zurückzuführen ist und eindeutig belegt werden kann (durch den Dogwalker oder/und anderen Zeugen), so übernimmt der Dogwalker keine Haftung für den Zwischenfall, sondern reicht diesen an den Tierbesitzer und dessen Versicherung zur Regulierung weiter.

6. Der Betreuer haftet nicht für Schäden/ Beschmutzungen in der Wohnung des Tierhalters, die vom eigenen Hund verursacht wurden.

7. Hält der Dogwalker eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits jetzt schon darin ein, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.

8. Der Tierbesitzer hat den Dogwalker über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.). Tut er dies nicht, fallen sämtliche Schäden und Kosten, die aus diesem Kontext entstehen, auf den Tierhalter zurück.

9. Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht mitgenommen. Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Besitzer nicht rechtzeitig bemerkt, und dem Dogwalker angezeigt werden, so übernimmt der Dogwalker für die Folgen einer unbeabsichtigen Deckung keine Haftung.

10.Der Dogwalker muss umgehend über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall etc. informiert werden. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer (z.B. Behandlungskosten anderer Rudelhunde).

11.Sollte ein Hund trotz sorgfältiger Betreuung entweichen und nicht wieder aufgefunden werden, ist eine Haftung für Schäden am Hund oder Dritten vom Dogwalker ausgeschlossen. Der Dogwalker verpflichtet sich, weitere Schritte zur Auffindung des Hundes einzuleiten (Tierheim, Polizei, etc.).

12.Bei Übergabe eines Haustürschlüssels verpflichtet sich beim Dogwalker diesen nicht an Dritte weiterzugeben und keine dritten Personen mit in die Privaträume zu nehmen

13.Der Dogwalker übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere/ Wildtiere).

14.Bei extremen Wetterlagen macht der Dogwalker den Auslaufservice täglich vom Wetter (wie z.B. Blitz- Eis, Hitzewelle, Starkregen etc.) abhängig. Die Besitzer werden am Morgen informiert, wenn der Dogwalker entscheidet, dass die Witterungsverhältnisse zu schlecht sind, um loszufahren.

15.Der Dogwalker darf während der Betreuung Fotos und Videos von dem Hund aufnehmen. Der Auftraggeber ist mit der Veröffentlichung dieser Aufnahmen auf der Webseite oder anderen Medien (Facebook, Instagram, Zeitungsartikel etc. ) einverstanden.

16.Der Auftraggeber erklärt sich Einverstanden mit Hundegassiservice-muenchen über Whats App (insofern vorhanden) zu kommunizieren. Sollte der Verwendung widersprochen werden, so hat der Kunde dies formlos schriftlich dem Dogwalker mitzuteilen.

 

Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Die aktuellen Preise werden dem Kunden mündlich oder per E-Mail mitgeteilt / sind auf der Webseite www.hundegassiservice-muenchen.de in den jeweiligen Kategorien zu finden.

2. Die Zahlung der Vergütung erfolgt in bar bei Bringen oder Abholung des Hundes oder als Zahlung via Paypal per Vorkasse am Anfang des Monats.

Stornierung / Rücktritt vom Vertrag

1. Ein Dogwalking-Termin ist nach mündlicher oder schriftlicher Bestätigung verbindlich.

2. Die Absage von vereinbarten Terminen muss spätestens 24 Stunden im Voraus erfolgen, außer bei Läufigkeitsfeststellung oder Erkrankung des Hundes. Der Betrag wird am Anfang des Monats fällig. Die monatliche Pauschale bleibt auch bestehen, wenn Betreuungstermine aufgrund von Feiertagen, Urlaub des Hundehalters, Krankheit des Hundes oder aus anderen Gründen ohne Verschulden von hundegassiservice-muenchen ausfallen. Die Monatspauschale wird anteilig gekürzt, wenn die Betreuung aufgrund von Urlaub oder anderen Gründen seitens hundegassiservice-muenchen nicht stattfinden kann.

3. Der zwischen dem Hundehalter und dem dogwalker geschlossene Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

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